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Mini-GmbH

Die Unternehmergesellschaft (auch "Mini-GmbH" oder "Ein-Euro-GmbH") wird ähnlich angepriesen, wie vor einigen Jahren die englische Limited.

Überblick:

Firmierung:
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) . Nicht „GmbH“;
Stammkapital: Mindestens ein Euro. Nur Bareinlagen, keine Sacheinlagen;
Rücklagenbildung: 25 Prozent vom Gewinn bis zum Erreichen des Stammkapitals einer normalen GmbH von 25.000 Euro; dann kann die Rücklage in Stammkapital umgewandelt werden und die Mini-GmbH erhält den Status einer "normalen" GmbH.
Musterprotokoll: Gründer einer Mini-GmbH müssen wie bei einer GmbH-Gründung zum Notar, da nur dieser das Musterprotokoll ausfüllen darf.
Gesellschafter: die Anzahl der Gesellschafter ist auf maximal drei beschränkt (sofern das Musterprotokoll verwendet werden soll). Die Übertragung von Geschäftsanteilen wird erleichtert.
Rechtliche Stellung: wie eine GmbH

Das hört sich gut an, aber wie bei der Limited weiß man, dass die Gründer das für die Gründung einer regulären GmbH notwendige Stammkapital nicht aufbringen können. Entsprechend ist für die Geschäftspartner einer solchen Gesellschaft erhöhte Vorsicht geboten.

Man sollte deshalb nach Möglichkeit die reguläre GmbH-Gründung wählen. Wegen der Einzelheiten zur Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft sollte vorher ein besonderes Informationsgespräch mit Ihrem Steuerberater und Rechtsanwalt stattfinden, damt steuerliche und rechtliche Nachteile möglichst ausgeschlossen werden können.