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Gebühren

Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen des Steuerberaters auf dem Gebiet der Vorbehaltsaufgaben (Tätigkeiten, die nur durch Steuerberater erbracht werden dürfen) richtet sich nach der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Gebührenverordnung für Steuerberater (StBGebV).

Die Höhe der zu berechnenden Gebühren richtet sich neben dem Wert und dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit auch nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Durch rechtzeitige und vollständige Überlassung von Unterlagen kann der Zeitaufwand erheblich reduziert werden.

Finanz- und Lohnbuchführungen werden nach dem erforderlichen Zeitaufwand berechnet. Auch hier können Sie durch rechtzeitige und vollständige Überlassung der erforderlichen Unterlagen den Zeitaufwand erheblich reduzieren.

Bei uns wird die Gebührenhöhe in allen Angelegenheiten (auch bei den Vorbehaltsaufgaben) hauptsächlich durch den erforderlichen Zeitaufwand bestimmt.
Dadurch ist ausgeschlossen, dass sich bei geringem Zeitaufwand und hohem Wert eine unverhältnismässig hohe Gebühr ergibt.

In einem kostenfreien Kennenlerngespräch klären wir mit Ihnen zunächst die Frage, ob und in welchem Umfang Sie steuerliche Beratung oder weitere Leistungen benötigen und in Anspruch nehmen möchten.